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   BPatG, 08.01.2003 - 29 W (pat) 171/01   

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BPatG, 08.01.2003 - 29 W (pat) 171/01 (https://dejure.org/2003,27280)
BPatG, Entscheidung vom 08.01.2003 - 29 W (pat) 171/01 (https://dejure.org/2003,27280)
BPatG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 29 W (pat) 171/01 (https://dejure.org/2003,27280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 2056
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.01.2003 - 29 W (pat) 171/01
    Besteht eine Marke aus mehreren Elementen, ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von der Gesamtheit der Marke auszugehen und zu prüfen, ob die Marke jedenfalls mit einem ihrer Elemente den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.01.2003 - 29 W (pat) 171/01
    In beiden Fällen liegt eine im Vordergrund stehende Sachangabe vor, die keine Mehrdeutigkeit des Markenwortes beinhaltet, die zur Überwindung des Schutzhindernisses führen könnte, denn es wird jeweils in der kürzest möglichen Form eine prägnante Sachaussage im Hinblick auf die Waren und Dienstleistungen getroffen (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt), die keine Unschärfe aufweist und daher zu keiner weiteren Interpretation Anlass gibt oder weiterer Zusätze bedarf.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 08.01.2003 - 29 W (pat) 171/01
    Bezüglich der bildlichen Elemente der angemeldeten Marke, nämlich ihrer Schreibweise in Signalrot, der besonders breiten Schrifttype und der Verbindung der Buchstaben "r" und "t" ist von dem Grundsatz auszugehen, dass einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke auch bei fehlender Unterscheidungskraft dieser Wortelemente nur dann Unterscheidungskraft zugesprochen werden kann, wenn die grafische Gestaltung ihrerseits charakteristische Merkmale aufweist, die der Verkehr als Herkunftshinweis auffasst (BGH GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche m.w.N.).
  • BPatG, 29.10.2019 - 27 W (pat) 5/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GERMAN COMIC CON

    Eine fehlende Unterscheidungskraft der Wortelemente wird daher in aller Regel weder durch einfache graphische Gestaltungen, einfache Symbole ohne prägnante graphische Ausgestaltung oder übliche Verzierungen des Schriftbilds (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - I ZB 3/13, GRUR 2014, 569 Rn. 32 - HOT; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 - antiKALK) noch durch Einsatz werbeüblicher Schrifttypen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - I ZB 24/05, GRUR 2008, 710 Rn. 20 - VISAGE; BPatG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 26 W (pat) 57/16, BeckRS 2016, 111395 - Wacholder; BPatG, Beschluss vom 10. September 2009 - 26 W (pat) 72/07, GRUR-RR 2009, 426 - Yoghurt-Gums; BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 29 W (pat) 129/01, BeckRS 2009, 2056 - art) aufgewogen.

    21. Februar 2008 - I ZB 24/05, GRUR 2008, 710 Rn. 20 - VISAGE; BPatG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 26 W (pat) 57/16, BeckRS 2016, 111395 - Wacholder; BPatG, Beschluss vom 10. September 2009 - 26 W (pat) 72/07, GRUR-RR 2009, 426 - Yoghurt-Gums; BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 29 W (pat) 129/01, BeckRS 2009, 2056 - art) aufgewogen.

  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Im Hinblick auf gängige und auch lexikalisch erfasste Begriffskombinationen mit dem Bezugwort "Aktionärs-" - wie "Aktionärskreis", "Aktionärsstruktur", "Aktionärstreffen", "Aktionärsgruppe", "Aktionärsversammlung", "Aktionärsbrief", "Aktionärsschützer/in" oder "Aktionärsvertreter/in" (vgl. DUDEN Online) - sowie angesichts des Umstands, dass der Verkehr mit einer Vielzahl von Foren zu unterschiedlichsten Themen konfrontiert wird, bei denen Zielgruppe, Gegenstand oder Thema des jeweiligen Forums schlagwortartig durch eine mit dem Begriff "Forum" gebildete Wortkombination herausgestellt wird, vermag die Auffassung der Beschwerdeführerin auch in keiner Hinsicht zu überzeugen, zumal die Kleinschreibung und die Ersetzung des Umlauts "ä" durch "ae" werbeüblich sind und die Erfassbarkeit der Bezeichnung überhaupt nicht beeinträchtigen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 08.01.2003, 29 W (pat) 171/01 - art; Beschluss vom 14.09.2005, 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse; Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 509/19 - Metropolitan Aesthetics; Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training; Beschluss vom 03.05.2005, 27 W (pat) 299/04 - Fahrraeder).
  • BPatG, 04.10.2005 - 24 W (pat) 300/03
    Zudem sei die französische Wortform "Parfum" im Deutschen ebenso gebräuchlich wie "Parfüm" und auch das englische und französische Wort "art" für Kunst werde im deutschen Sprachgebrauch vielfältig zur Beschreibung der beanspruchten Waren verwendet (vgl BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 171/01 "art").
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